
Mit Freibeweis bezeichnet man im Zivilprozess eine in der ZPO nicht geregelte Form des Beweises, bei der das Gericht nicht an die gesetzlichen Beweismittel und die Förmlichkeit des Beweisverfahrens gebunden ist, bei der aber, wie beim Strengbeweis die volle Überzeugung des Gerichtes herbeigeführt werden muss. Der Freibeweis ist z.B. zulässig fÃ...
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